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24. Februar 2009 um 10:38 Uhr
#70222
stevenson
Mitglied
Sicher geht das. Du versteuerst ja auch den vollen Sachbezug.
Achte allerdings auf ein korrektes Fahrtenbuch. Also nur km-Zahl scheint mir zu wenig. Tachsoatdn, Datum, Zweck – die Finanaz könnte das verlangen.