Re:Re: Fahrtkostenersatz

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#69824
Roland
Teilnehmer

Hallo urks!

Spezielle Literatur zu Fahrtkostenersätzen habe ich nicht zur Hand.
Aber ein paar Tipps zu deinen Fragen:
1. Gleichbehandlungsgrundsatz: Ein AN darf nicht willkürlich oder aus sachfremden Gründen schlechter gestellt werden als die übrigen AN unter denselben Voraussetzungen, d.h., der AG darf dem Einzelnen nicht vorenthalten, was er der MEHRHEIT zubilligt.
Hingegen kann eine sachlich nicht berechtigte Bevorzugung einer MINDERHEIT den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzen.
(aus Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Thomas Rauch, Linde Verlag).
2. Die Ersätze können auch niedriger sein als die tatsächlichen Fahrtkosten, ist ja eine freiwillige Leistung.
3. Hier besteht die Gefahr der sogenannten „Betriebsübung“. Wird 2x eine freiwillige Leistung an den AN ausbezahlt, so entsteht ein Rechtsanspruch auf diese freiwillige Leistung.
Das kann aber durch einen „Widerrufsvorbehalt“ verhindert werden.
Siehe dazu auch: Thomas Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, ab Seite 109 in der 7. Auflage

LG