Re:Re: Entgeltfortzahlung – geringfügig Beschäftigter

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#70767
Mathias
Teilnehmer

Hallo Karin,

richtig, beim Entgeltfortzahlungsanspruch gibt es keinen Unterschied zwischen voll und geringfügig Versicherten. Ist der Entgeltfortzahlungsanspruch bei geringfügig Beschäftigten ausgeschöpft, ist eine Abmeldung vorzunehmen (Ende Entgelt). Bei Wiederaufnahme der Arbeit ist entsprechend eine Anmeldung zu erstatten.

LG
Mathias