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28. Oktober 2009 um 22:34 Uhr
#71075
Teilnehmer
Hallo Sylvia!
Hm… Betriebsübergang.
Ich habe leider keinen eindeutigen Kommentar dazu gefunden.
Aber ich sehe es so:
Es ist ja faktisch ein ununterbrochenes Dienstverhältnis, bei dem ein Übertritt ins neue System vereinbart wurde.
Daher besteht mE ab dem ersten Tag die BV-Pflicht.
LG