Re:Re: Beiträge im vorzeitiger Mutterschutz

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#69544
Roland
Teilnehmer

Hallo Maria!

Ja, praktisch ist das für die GKK die „Meldung“, dass der Entgeltanspruch endet und sie das Wochengeld bezahlt.
Bei Beginn der Karenz ist dann dennoch die Abmeldung mit Ausfüllen des Felds „Ende Entgeltanspruch“ zu erstellen.

LG