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19. Dezember 2011 um 8:53 Uhr
#73043
Teilnehmer
Hallo folgender Text:
Verr.periode ist das Kalendermonat. Der Zahlungstermin ist zwischen AG u Betriebsrat – wenn ein solcher nicht vorhanden – mit dem AN zu vereinbaren, wobei spät. am 15. des Folgemonats die Auszahlung bzw. Überweisung vorgenommen werden muss. Im DV ist auch der 15. wie lt. KV vereinbart.
LG u. danke
Sabine