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8. Mai 2008 um 0:03 Uhr
#69240
Teilnehmer
Servus Daniela!
Das ist korrekt.
Nur mehr zu melden sind Ausländer, die im Rahmen von (Saison-)Kontingenten beschäftigt werden.
Siehe dazu § 26 Abs. 5 AuslBG:
(5) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice jeweils innerhalb von drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung eines im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 bewilligten Ausländers zu melden.
LG