Re:Re: Anspruch Pflegefreistellung/Betreuungsfreistellung

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Anspruch Pflegefreistellung/Betreuungsfreistellung Re:Re: Anspruch Pflegefreistellung/Betreuungsfreistellung

#71051
Roland
Teilnehmer

Hallo Ulrike!

Mein lieber Schwan, da habe ich tatsächlich den falschen Paragraphen reinkopiert (Entschuldigung).
Völlig richtig, die 2. Woche Pflegefreistellung gilt für das erkrankte Kind bis 12 Jahren.
Aus diesem Grund, wie im 1. Posting schon gesagt –> kein Anspruch.

Zur neuen Anfrage, ob ein Freistellungsanspruch gem. § 8 Abs. 3 Ang.Gesetz für die Schwester/den Bruder gegeben ist:
Das ist sehr schwierig zu sagen, meiner Meinung nach ist hier kein Freistellungsanspruch gegeben, weil an diese Fallkonstellation der Gesetzgeber bei der Pflegefreistellung hätte denken können, aber nur der „direkten Linie“ einen Anspruch gibt. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

LG