Re:Re: All-In Vereinbarung

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#73301
Bartleby
Teilnehmer

zu 1: ist ein KV anwendbar, ja oder nein. Wenn nein, dann keine Deckungsprüfung, alles abgedeckt. Wenn ja insoweit, dass der KV Lohn mit den bezahlten Überstunden das Gehalt auch abdeckt. Dem Arbeitnehmer ist in jedem Fall zu raten, Aufzeichnungen zu führen. Verfallsfrist drei Jahre. Am besten aber laufend dem Arbeitgeber Mehraufwände aufzeigen.
Überstundenzuschläge können herausgerechnet werden. Teiler verpflichtend 203.

zu 2: Diäten rausrechnen? Ohne Aufzeichnungen, keine Befreiungen, oder? Ohne den Vertrag zu kennen, schwer etwas zu sagen. Wie das in die Rechnung oben einbeziehen. Da will ich das steh auf der Leitung nicht mit unsicheren Worten füttern. Bin gespannt was andere sagen.