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5. Mai 2006 um 15:30 Uhr
#66759
Teilnehmer
Bei den Löhnen für das Wiener Gastgewerbe ab 1.5.2005:
Die tatsächlich bezahlten Löhne und Gehälter müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen.
💡 Selbsterklärend.
Schau Dir auch die Trinkgeldpauschale an, ob die passen.
Spezialität im Gastgewerbe Arbeiter KV: 2 Monate Wartezeit für Anspruch auf Sonderzahlungen.
14 Tage Probezeit können nicht verlängert werden, dafür auch nur 14 Tage Kündigungsfrist.