Re:KV Erhöhung Gastgewerbe

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#66759
Martin
Teilnehmer

Bei den Löhnen für das Wiener Gastgewerbe ab 1.5.2005:

Die tatsächlich bezahlten Löhne und Gehälter müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen.

💡 Selbsterklärend.

Schau Dir auch die Trinkgeldpauschale an, ob die passen.
Spezialität im Gastgewerbe Arbeiter KV: 2 Monate Wartezeit für Anspruch auf Sonderzahlungen.
14 Tage Probezeit können nicht verlängert werden, dafür auch nur 14 Tage Kündigungsfrist.