Re:Kilometergeld

#68980
Roland
Teilnehmer

Lieber Martin!

Eine minimale Korrektur zu deinem Posting:

Auszugsweise habe ich hier die RZ 371 aus den LSt-RL reingestellt:

„Hinsichtlich der Höhe der Kilometergelder siehe Rz 1404. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Beträge gemäß § 10 Abs. 3 und 4 der Reisegebührenvorschrift 1955 für Werbungskosten auf volle Cent aufgerundet werden. Zum Beispiel kann daher für Fahrten mit dem eigenen KFZ das Kilometergeld in Höhe von 0,38 Euro (bis 27. Oktober 2005 0,36 Euro) pro Kilometer berücksichtigt werden.“

LG