Re:BMVG

#67975
Roland
Teilnehmer

Hallo Eveline!

Darf auch ich dir eine Antwort geben?

Die MV-Beiträge bemessen sich in diesem Fall vom letzten Monat VOR Eintritt des Versicherungsfalles (also Februar).
Das Beispiel Nr. 202 ist also richtig gelöst.

Siehe dazu auch BMVG-Frage-und Antwort-Protokoll Frage 66.

LG