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23. Februar 2007 um 6:54 Uhr
#67975
Teilnehmer
Hallo Eveline!
Darf auch ich dir eine Antwort geben?
Die MV-Beiträge bemessen sich in diesem Fall vom letzten Monat VOR Eintritt des Versicherungsfalles (also Februar).
Das Beispiel Nr. 202 ist also richtig gelöst.
Siehe dazu auch BMVG-Frage-und Antwort-Protokoll Frage 66.
LG