Re:Aufsichtsrat

#68210
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Von so einer Änderung habe ich ehrlich gesagt nichts gehört (bin aber auch kein Betroffener!).
Bezüglich Vergütungen siehe § 110 ArbVG (Absatz 3: Ehrenamtliche Ausübung, Vergütung der Barauslagen).
Wenn sich da doch etwas geändert hätte, Anfrage an AK oder ÖGB, die sollten das wissen.

Was sich in der aktuellen Judikatur getan hat, ist, dass in sogenannten „Beiräten“ oder „Verwaltungsräten“ auch zwingend Arbeitnehmervertreter dabei sein müssen (siehe dazu OGH 27. 9. 2006, 9 ObA 130/05s).

Schöne Grüße