Re:Arbeitszeitaufzeichnungen

#67399
Martin
Teilnehmer

Hallo tom!

Da fällt mir das Anspruchsprinzip ein. Da könnte ein GPLA-Prüfer nachfragen.
Nur würde ich diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall wahrscheinlich „nicht finden“.
Ebenso könnte es Probleme mit dem AZG / ARG und dem Arbeitsinspektor geben.
Es gibt die doppelte Buchführung, da möchte ich die doppelte Arbeitszeitaufzeichnung natürlich nicht anregen. 😉