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25. September 2006 um 22:05 Uhr
#67399
Teilnehmer
Hallo tom!
Da fällt mir das Anspruchsprinzip ein. Da könnte ein GPLA-Prüfer nachfragen.
Nur würde ich diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall wahrscheinlich „nicht finden“.
Ebenso könnte es Probleme mit dem AZG / ARG und dem Arbeitsinspektor geben.
Es gibt die doppelte Buchführung, da möchte ich die doppelte Arbeitszeitaufzeichnung natürlich nicht anregen. 😉