Re:Abfertigung, Wechsel Arbeitszeit

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#67798
Martin
Teilnehmer

Hallo ebenfalls!

So wie Du es darstellst ist es ein Problem für die Dienstnehmerin zu beweisen, daß es eine Zusage fr die Rückkehr zu Vollzeit gibt.
Ich glaube nicht, daß sich ein Arbeitsgericht dem anschließen würde.

Somit:
Abfertigung vom letzten gültigen Bezug.
Ausnahme bei Endigung lt. AVRAG mit Durchrechenzeit. Da müßte die Verkürzung der Arbeitszeit wegen Pflege eines nahen Angehörigen erfolgt sein und beim AZ-Wechsel dokumentiert sein.