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3. Juli 2018 um 14:20 Uhr
#74406
Martin
Teilnehmer
Das vergangene Jahr gehört „…eigentlich…“ korrigiert.
ABER: Wenn Du die Abgaben im jetzigen Jahr sanierst, wird sich wohl kaum ein GPLA Prüfer daran stoßen. Max. Verzugszinsen für verspätete Einzahlung verrechnen. Aber das wäre für alle ein erheblicher Aufwand.
lg Martn