Antwort auf: Dienstvertrag

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Roland
Teilnehmer

Hallo Veronika!

Eins vorweg: Solche Dinge sollten im Rahmen einer Beratung abgeklärt werden.

Allerdings möchte ich dir 2 Tipps geben:
Die Vereinbarungen bei Beendigung „wanken“ m.E. bedenklich.

Vor allem kannst du ohne Dienstfreistellung einen DN nicht im Vorhinein dazu anhalten, den Resturlaub während der Kündigungsfrist zu konsumieren. Das geht nämlich nicht einmal, wenn die Kündigung bereits ausgesprochen ist (es sei denn, dass der Urlaub tatsächlich dann vereinbart wird).

Bei Kündigung mit Diensfreistellung würde ich dir dringend raten, sich nicht nur auf das Geschriebene im Dienstvertrag zu verlassen, sondern auch GESONDERT ausdrücklich und nachweislich eine schriftliche Urlaubsvereinbarung bei Kündigungsausspruch zu erstellen (siehe dazu großer Ortner, Stand 1.1.2007, Seite 602).

LG