Antwort auf: V+V

Startseite Foren Kollektivverträge V+V Antwort auf: V+V

#68737
Meli
Teilnehmer

Liebe Sylvia,

diese Problem hatten wir vor kurzem. ❓

Folgendes ist zu beachten:
Handelt es sich um eine Privatzimmervermietung bis 10 Zimmer, so ist eine freie Vereinbarung zu machen.

Über 10 Zimmer bzw. bei Appartments (gelten als Wohneinheiten) ist der Mindestlohntarifl lt. Bundesministerium anzuwenden.

Hoffe dir hiermit geholfen zu haben 💡 und wünsch dir viel Spaß bei der Abrechnung.

Liebe Grüße
Meli