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23. Februar 2008 um 7:44 Uhr
#69037
Teilnehmer
Hallo Martina!
Danke für Deine Info.
Das mit der „Verfügungsgewalt“ werde ich jetzt bei einem ähnlichen Fall argumentieren: Dienstgeber in Deutschland, Dienstnehmer hat in Ö ein Handy auf seinen Namen angemeldet damit die Firma in Ö einen Telefonanschluß für die Mobilbox hat. Mal sehen was der Prüfer dazu sagt.
lg
Martin
