Antwort auf: Krankenstand Arbeiter

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#68638
pvred
Teilnehmer

Liebe Brigitte,

zu 1. Zu berücksichtigen sind 15 SV-Tage aber 30 LSt-Tage.
zu 2. Das ASVG regelt das Anspruchsprinzip; d.h. dass das Entgelt dem
Monat zuzuorden ist, in dem der Anspruch gegeben ist.
Solange der DN gesund ist, „fällt es der GKK nicht auf“ wenn Sie das
Entgelt zeitversetzt zuorden.
Jetzt aber haben Sie ein Problem und zwar deshalb, weil Sie ein
Entgelt einem Monat zuorden, wo der DN keines mehr haben kann .
Am besten ist es, wenn Sie diese Angelegenheit und die einfachste
Lösungsmöglichkeit mit Ihrer GKK besprechen. Richtigerweise
müßten Sie alle Monate stornieren und neu rechnen!
zu 3. Der Urlaubsanspruch wird, bedingt durch den Krankenstand nicht
aliquotiert.
Für die Sonderzahlungen (UB,WR) gilt: Für Krankenstandszeiten,
in denen kein Entgeltanspruch besteht, gebühren keine
Sonderzahlungen, es sei den, der KV bestimmt ausdrücklich
einen solchen Anspruch. Siehe dazu: Ortner, PV in der Praxis, Seite
457 oben und Seite 458 unten.

Liebe Grüße
pvred