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28. August 2007 um 15:37 Uhr
#68513
grasy
Teilnehmer
Lieber Martin!
Muss Pensionsvorschuss nicht beim AMS beantragt werden und dafür Arbeitslosigkeit vorliegen (DN ist ja nach wie vor angemeldet)? Und für den Bezug von Notstandshilfe muss doch auch Arbeitslosigkeit und -fähigkeit gegeben sein (gesundmelden geht aber nicht, weil dann der Pensionsantrag noch eher abgelehnt wird)?
lg Sylvia