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17. September 2007 um 12:36 Uhr
#68589
Teilnehmer
Hallo Doris!
Das freut mich. Manchmal kann es vorkommen, daß mehrere Mitarbeiter von Finanz, Krankenkasse oder Gemeinde mehrere Rechtsansichten haben.
Wenn Du dich nicht entscheiden kannst, machst Du am besten (z.B. beim Finanzamt) eine § 90a Anfrage. Dann ist das Finanzamt auch bei einer Prüfung an diese Rechtsauskunft gebunden.
LG
Martin