Antwort auf: Urlaub nach Kalenderjahr, Anspruchshöhe im 1. Arbeitsjahr

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#68303
Lohr74
Teilnehmer

Nach stundenlangem suchen hab ich jetzt die Antwort doch selbst gefunden. (Kollege hat Recht)

Zur Information:

Bei Urlaub nach Kalenderjahr hat man bei Eintritt im 1. Halbjahr immer den vollen Anspruch, bei Eintritt ab 01.07. wir aliquotiert.

Sollte es keine entsprechende Regelung im KV oder in einer Betriebsvereinbarung geben, kann die Umstellung auch mittels Einzelvertrag definiert werden. In diesem Fall gebührt im Eintrittsjahr immer der volle Urlaubsanspruch! (Auch bei Eintritt im Dezember)

Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf den Umstellungszeitpunkt, sondern auch für alle zukünftigen Neueintritte!

Gefunden in WKO:
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/Arbeitsrecht/Urlaub/Urlaubsjahr.htm