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20. Februar 2007 um 11:16 Uhr
#67968
Caro
Teilnehmer
Hallo Marianne!
Lt. DBA Österreich-Deutschland handelt es sich nur dann um einen Grenzgänger, wenn Arbeitsort und Wohnstätte nicht weiter als 30 km von der Grenze entfernt sind. D.h., dass in deinem Fall die Lohnsteuer in Österreich zu entrichten wäre.
LG Caro