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15. November 2006 um 10:11 Uhr
#67662
Wilhelm Kurzboeck
Mitglied
Liebe Willena!
Kurzer Ergänzungshinweis von mir:
Auch bei „normalen“ DienstnehmerInnen sind Sonderzahlungen im Bereich der Unfallversicherung pflichtig.
Wie schon im vorigen Posting erwähnt, vermute ich eine Verwechslung mit der KU bzw. WF, die nicht anfallen. Kann das sein?
W. Kurzböck