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28. Juni 2006 um 15:02 Uhr
#67058
Mitglied
Vorsicht!
Es kommt drauf an, was in der Übernahmevereinbarung steht und ob er nur die Vorteile eines Angestellten in Arbeitertätigkeit geniesst oder ob er wirklich ein Angestellter ist, mit anderer Arbeitsaufgabe u.U.-Vereinbarung!!