Antwort auf: Vorstand mit Neufög

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#66971
Clara
Teilnehmer

Hallo Johann,

das was ich vorher geschrieben habe, ist auf den Fall zugeschnitten, dass das Vorstandsmitglied auch SV-rechtlich über das beschäftigende Unternehmen abgerechnet wird (was in der Praxis recht häufig vorkommen dürfte, obwohl das gesetzliche Grundmodell eher ein anderes ist, siehe gleich unten). Das heißt in diesem Fall erfolgt die Erstattung der 1/2 Beiträge sofort über die Lohnverrechnung und die kompletten SV-Beiträge werden vom Unternehmen direkt an die GKK abgeführt. Diesfalls spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, den UV-Entfall gemäß NEUFÖG anzuwenden.

Wenn hingegen das Vorstandsmitglied die SV-Belange zur Gänze selbst abwickelt, so wie eigentlich im ASVG vorgesehen (d.h. das Vorstandsmitglied meldet selbst, führt die Beiträge selbst ab,…), wird die Berücksichtigung des NEUFÖG wahrscheinlich ausscheiden. Diese Fälle hatte ich bisher aber, insbesondere im Zusammenhang mit Neugründungen noch nie.

Am besten wäre es, diese Spezialfrage daher noch mit der GKK abzuklären, damit man keinesfalls Begünstigungen verschenkt. Vielleicht bietet die GKK ja doch eine Kulanzmöglichkeit an, die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Schöne Grüße,
Clara