Antwort auf: Kinderbetreuungsgeld – Härtefälle

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#66779
Lisa
Teilnehmer

Hallo Vroni,

also einen konkreten Fall, wo es bezüglich der KBG-Zuverdienstgrenze um die Härtefallsbeurteilung ging, hatte ich noch nicht.
Interessant ist aber vielleicht der Hinweis, dass die KBGG-Härtefälle-Verordnung, die ursprünglich eine 10%-Toleranzgrenze vorgesehen hat, durch Verordnung BGBl II 2004/91 abgeändert wurde. Durch diese Änderung (rückwirkend anzuwenden auf Geburten nach dem 31. 12. 2001) wurde die Toleranzgrenze auf 15 % angehoben.

Liebe Grüße,
Lisa