Antwort auf: Elternteilzeit

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#66731
Eva
Teilnehmer

Hallo,

beim Surfen durch das Forum bin ich gerade durch Zufall auf dieses sehr interessante Thema gestoßen. Ich hatte unlängst einen ähnlichen Fall.

Wenn eine Arbeitnehmerin erst nach Kündigungsausspruch ihren Antrag auf Elternteilzeit stellt, hat sie im Kündigungszeitpunkt meiner Meinung nach rechtlich gesehen keinen Kündigungsschutz. Die Kündigung ist daher grundsätzlich wirksam und beendet das Dienstverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Die Elternteilzeit erübrigt sich dadurch natürlich.

Heikel ist die Beweisfrage, vor allem wenn die Kündigung bloß mündlich ausgesprochen wurde. Daher sollte man unbedingt Beweise sichern (Zeugen, die den Kündigungsausspruch mitbekommen haben, interner Aktenvermerk, versehen mit DATUM und UHRZEIT!!!).
Denn es ist natürlich denkbar, dass von Arbeitnehmerseite versucht wird, den Sachverhalt umzudrehen: Wäre die Kündigung erst NACH Meldung der Elternteilzeit erfolgt, bestünde nämlich bereits Kündigungsschutz.

Wünsche noch einen schönen Arbeitstag
Eva