Antwort auf: Abfertigungsanspruch, Kündigung während der Probezeit

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Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Ulli!

Ich beantworte dir die Frage 2:

Während der Probezeit wird das Dienstverhältnis einfach gelöst.

DH, hier wird weder eine Kündigung ausgesprochen, noch kündigt der Arbeitnehmer.

Hierfür ist die Probezeit ja da:
das DV kann ohne Angaben von Gründen jederzeit gelöst werden.

Gilt auch in Bezug auf die EFZ.

LG Elisabeth