Antwort auf: Elternteilzeit nach Karenz

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Elternteilzeit nach Karenz Antwort auf: Elternteilzeit nach Karenz

#66794
Lisa
Teilnehmer

Hallo,
diese Fachdiskussion zur „Elternteilzeit nach Karenz“ liegt zwar schon etwas länger zurück, ich habe sie aber gerade zufällig beim Schmökern im Forum entdeckt und schließe mich dem Statement von Roland an:
Wenn ein(e) Dienstnehmer(in) im Anschluss an die Elternkarenz in Teilzeit gehen möchte und der Dienstgeber dem Wunsch zustimmt, ist in der Regel von einer konkludenten Elternteilzeit auszugehen. Denn der Zweck der Teilzeit liegt erkennbar in der Kinderbetreuung.

Laut Gesetz wird für die Geltendmachung der Elternteilzeit zwar Schriftlichkeit verlangt, dies wird aber – so die bisherigen Ansichten in der Literatur – bloß zwecks leichterer Beweisbarkeit angeordnet. Es ist somit kein Argument gegen Elternteilzeit, wenn die Teilzeit nicht ausdrücklich schriftlich als „Teilzeitbeschäftigung gemäß MSchG/VKG“ beantragt und vereinbart wurde.

Theoretisch wäre es denkbar, sich aus der Elternteilzeit herauszuretten, wenn man eindeutig nachweisen kann, dass nicht die Kinderbetreuung, sondern ein anderer Grund für die Teilzeit entscheidend war (zB Teilzeit aus betrieblichen Gründen auf Wunsch des Dienstgebers). Sowas nachzuweisen erfordert aber in der Regel eine klare schriftliche Vereinbarung.

Schönen sonnigen Tag noch wünscht
Lisa 😀