Antwort auf: Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung

Start Foren Außerbetriebliche Abrechnung Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung Antwort auf: Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung

#68406
svnu
Mitglied

Hallo!
Hiebei gehts ja auch um die eben NICHT geförderten Teile, das ist ja das Problem. Wenn eine ATZ zu 100% gefördert wird, braucht man sich um die eigentliche ATZ bis auf den Lohnausgleich DN-Anteil ja nicht zu sorgen. Wenn aber nur zu 50% gefördert wird, ist sehr wohl ein Teil da, den man rückforder n kann…