Start › Foren › Außerbetriebliche Abrechnung › Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung › Antwort auf: Altersteilzeitfälle und ALV Rückerstattung
26. Juli 2007 um 8:55 Uhr
#68406
Mitglied
Hallo!
Hiebei gehts ja auch um die eben NICHT geförderten Teile, das ist ja das Problem. Wenn eine ATZ zu 100% gefördert wird, braucht man sich um die eigentliche ATZ bis auf den Lohnausgleich DN-Anteil ja nicht zu sorgen. Wenn aber nur zu 50% gefördert wird, ist sehr wohl ein Teil da, den man rückforder n kann…
