Start › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Abrechnung zu Beginn des Mutterschutzes
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Roland aktualisiert.
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22. September 2010 um 21:56 Uhr #64908
Gaby
TeilnehmerDN meldet vorzeitigen MS mit 15.9. an, letzter AT daher 14.9.
1) Urlaubsanspruch:
In unserem PV Skriptum steht, dass ich den Urlaub erst mit Beginn der Karenz aliquotieren muss, da ja während des Mutterschutzes der Urlaubsanspruch weiter besteht.
Von BMD höre ich bei der Schulung, dass der Urlaub bereits bei der Abrechnung 14.9. aliquotiert werden soll. Damit hätte die DN ja mit Ende des Mutterschutzes erneute Urlaubstage angesammelt?2) aliquote SZ:
rechne ich bis 14.9. ab, also Bruttogehalt : 365 x 257 x 2. Dabei ist ebenfalls der UZ wieder aufzurollen, oder kann ich den Betrag bei der Abrechnung September zur Gänze berücksichtigen?
Wir haben bis jetzt UZ und WR bei Austritt immer aliquotiert, aber nicht den UZ rückgerollt..Danke!!
23. September 2010 um 20:19 Uhr #71942Gaby
TeilnehmerBitte, bitte ….
24. September 2010 um 0:30 Uhr #71945Roland
TeilnehmerHallo Gaby!
Der Urlaub wächst tatsächlich noch während des Mutterschutzes.
Spielt jetzt eigentlich für dich keine Rolle, weil der Urlaub ja „stehen bleibt“.Zur zweiten Frage:
Richtig, beide SZ stehen aliquot zu, d.h. für den UZ wurde praktisch „zu viel“ bezahlt, somit kann der zu viel erhaltene Teil jetzt rückverrechnet werden.LG
24. September 2010 um 7:03 Uhr #71950Gaby
TeilnehmerUnd – lieber Roland – heißt das aufrollen? Muss ich das tun?
Meine Vorgängerin hat bei jeder Abrechnung UZ und WR aliquotiert und den aliquoten Teil mit der Abrechnung ausbezahlt. Es wurde nie etwas gerollt. Ich möchte wissen, ob ich bei jedem Austritt oder in dem Fall Beginn Mutterschutz aufrollen muss.Dank dir und das wars jetzt mal hoffentlich. Der Dschungel lichtet sich 🙂
24. September 2010 um 23:32 Uhr #71953Roland
TeilnehmerHallo Gaby!
Da gibt’s eine kleine rechtliche Unsicherheit, aber:
Ja, rolle den UZ in den alten Monat auf, das ist die momentane Sichtweise der GKK.Und ich hoffe, dass ich die letzte Frage jetzt richtig verstanden habe:
Bei den Austritten kannst du in allen Fällen (also egal welche Austrittsart) den zu viel erhaltenen UZ rückverrechnen und daher aufrollen (weil du ja keinen KV hast, der das theoretisch verhindern könnte), außer es steht dieser Vorgangsweise eine Vereinbarung im Dienstvertrag entgegen.LG
25. September 2010 um 16:02 Uhr #71958Gaby
TeilnehmerDanke lieber Roland, alles klar!
25. September 2010 um 16:02 Uhr #71959Gaby
TeilnehmerDanke lieber Roland, alles klar!
26. September 2010 um 0:57 Uhr #71961Roland
TeilnehmerLiebe Gaby!
Sehr gern – schönen Sonntag noch!
LG
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