KV – WT – Gehaltserhöhung!!!?

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  • #64484
    LVSpezi
    Teilnehmer

    Hallo Kollegen!!

    Ich hab eine Frage zum KV für WT – betrifft ja eigentlich viele von uns nehme ich an!!!

    Seit 2007 gibt es doch die Aufrechterhaltung der Überzahlung!!

    Leider wird das in unserer Kanzlei nicht so praktiziert, leider vielmehr IGNORIERT!!!

    Stattdessen soll nun eine „leistungsbezogene Entlohnung“ statt finden! Sprich: Gehaltserhöhung gibts erst dann, wenn das vorgegebene Produktivitätsmaximum erreicht wurde!!!!!!!

    Ist das rechtlich zulässig ??
    Welche Einwände kann ich dazu bringen ?

    Vielen Dank für eure Anregungen!!

    #71889
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Die Überzahlung muß jetzt aufrecht bleiben.
    Vielleicht ist bei Deiner letzten Gehaltserhöhung schon die nächste mit vorweggenommen?

    Wo man sich erkundigt, solltest Du wissen…

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