Liebe Forumsgemeinschaft,
wir haben in unserem Unternehmen viele Expatriates. Einige von ihnen haben SV-Abkommen und bleiben in ihrem Heimatland SV versichert. Wenn jemand keine SV-Pflicht hat, ist er ja DB/DZ befreit, da er ja nicht der sozialen Sicherheit mit den diesbezüglichen Leistungen unterliegt.
Jetzt habe ich von einem DN gehört, der trotz SV-Befreiung in Österreich Familienbeihilfe bezieht. – In seinem Land gibt es soetwas wie Kinderbeihilfe, er bekommt sie aber nicht ausbezahlt, da sein Lebensmittelpunkt zur Zeit in Österreich ist.
Bekommt er deshalb die Kinderbeihilfe?
Gilt die DB/DZ Regelung noch wie bisher, oder hat es eine Änderung gegeben. (Sollte nicht DB/DZ bezahlt werden, wenn Familienbeihilfe bezogen wird?)
Danke für die Hilfe!
LG
Malibu