Hallo,
ich rechne für unseren Verein die Gehälter und habe eine Frage zu der seit Juli geltenden Beitragssenkung für niedrige Einkommen.
Unsere Sonderzahlungen werden wie bei den Beamten vier mal im Jahr ausbezahlt, d.h. je ein halber Gehalt. Dadurch fallen sämtliche Dienstnehmer bei der Sonderzahlung unter die € 1.350,-.
Im Text der GKK heißt es, dass der Beitragszeitraum zu betrachten ist. Demnach erspart sich der Dienstnehmer bis zu 3 % AV, wenn die Sonderzahlung in mehreren Teilen ausbezahlt wird.
Stimmt das, oder habe ich einen Denkfehler?
Gruß
Maria