Start › Foren › Außerbetriebliche Abrechnung › Ausländischer Dienstgeber – DB, DZ, KommSt.
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svnu aktualisiert.
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19. März 2007 um 15:09 Uhr #63159
D_Doris
TeilnehmerHallo zusammen!
Ich habe eine Frage bezüglich der Abgabenpflicht auf Dienstgeberseite:
Muss man für einen österr. Dienstnehmer einer deutschen Firma (keine Betriebsstätte) der in Österreich tätig ist, (SV-pflicht besteht) DB, DZ und KommSt. abgführen?
Beim DZ nehme ich an nein, da ja keine Kammermitgliedschaft besteht. Jedoch bin ich mir bei DB und KommSt. bzw. DGA nicht sicher.Dann hätte ich noch eine Zusatzfrage….wie siehts aus bei einer Zweigniederlassung?
Danke im Voraus.
Doris20. März 2007 um 17:30 Uhr #68039Martin
TeilnehmerLiebe Doris!
DZ – an Kammermitgliedschaft geknüpft
DB – an österreichische SV
KommSt – siehe Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Staat des Dienstgebers.
Bei Deutschland – keine KommSt wenn keine Ö-Betriebsstätte. (z.B. Repräsentant, oder Vertreter ohne Abschlußvollmacht)
Wiener DGA – es gelten die „normalen“ Bestimmungen – jaBei einer Zweigniederlassung, welche eine steuerliche Betriebsstätte darstellt = alles pflichtig.
Der Begriff „Zweigniederlassung“ kann jedoch vielseitig interpretiert werden. Der Einzelfall sollte geprüft werden.Da kein KV verpflichtend ist, sind die Dienstreisen nach Legaldefinition abzurechnen!
23. Juli 2007 um 13:58 Uhr #68395svnu
Mitgliedviele Steuerberater sind hier die „inl. Betriebsstätte“ für solche Firmen; es muss ja das Lohnkonto im Inland geführt werden usw usw
24. Juli 2007 um 17:15 Uhr #68399Martin
TeilnehmerLiebe svnu!
Nur weil ein Ö-Steuerberater die PV und Lohnkonto macht, gründet dies noch keine Betriebsstätte. Dies könnte Auswirkungen auf LSt und KOmmst Pflicht haben.
Das Lohnkonto könnte auch im Ausland geführt werden, ist aber im Prüfungsfall in deutsch dem GPLA Prüfer zur Verfügung zu stellen.Ich kenne erst einen Fall, wo eine Lohnverrechnung ins Ausland ausgelagert wurde.
Anders bei der Buchhaltung, da haben einige meiner Klienten die BH in: Polen, Indien und Luxemburg.25. Juli 2007 um 7:50 Uhr #68401svnu
MitgliedHi!
na sollte eine Anregung sein…
Dass das Lohnkonto auch nicht in Österreich geführt werden kann, wusste ich allerdings nicht
in unserem Dschungel lernt man niemals aus, manchmal denk ich ich wüsste garnichts….29. Juli 2007 um 9:07 Uhr #68412Martin
TeilnehmerHi!
Ich glaube das hängt mit der EU zusammen.
Stichwort Niederlassungsfreiheit etc.lG
Martin30. Juli 2007 um 8:22 Uhr #68413svnu
Mitgliedmorgähn martin…
was für ein mistwetter,oder…also unter diesem gesichtspunkt gesehen sind die Bestimmungen noch viel zu umständlich
30. Juli 2007 um 20:55 Uhr #68421Martin
Teilnehmerhallo svnu!
Ich zitiere den Ex-Kanzler Sinowatz:
Alles auf der Welt ist so kompliziert, warum soll das Budget dann einfach sein.
😆
lG
Martin30. Juli 2007 um 21:16 Uhr #68423svnu
Mitgliedes lebe Österreichs Bürokratie!
Wenn wir was können, dann das….
(siehe Wifi-Kurs-Bestandteil „Schwarz-Buchhaltung“…..)*ggg* -
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