Vollzeit -> Teilzeit -> Vollzeit?

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  • #63023
    ninana
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hätte da eine Anfrage, folgender Sachverhalt:
    Eine Angestellte wechselt von Vollzeitbeschäftigung auf Teilzeit. Nun würde sie gerne wieder auf Vollbeschäftigung umsteigen. Es hat nie eine schriftliche Vereinbarung gegeben, sie sagt, dass die Rückkehr zur Vollzeit mit dem Arbeitgeber mündlich abgesprochen wurde, er verneint und verweigert ihr die Vollzeit.
    Falls es wichtig ist: Die reduzierten Stunden wurden nie abgefertigt.

    #67798
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo ebenfalls!

    So wie Du es darstellst ist es ein Problem für die Dienstnehmerin zu beweisen, daß es eine Zusage fr die Rückkehr zu Vollzeit gibt.
    Ich glaube nicht, daß sich ein Arbeitsgericht dem anschließen würde.

    Somit:
    Abfertigung vom letzten gültigen Bezug.
    Ausnahme bei Endigung lt. AVRAG mit Durchrechenzeit. Da müßte die Verkürzung der Arbeitszeit wegen Pflege eines nahen Angehörigen erfolgt sein und beim AZ-Wechsel dokumentiert sein.

    #67803
    ninana
    Teilnehmer

    hallo! herzlichen dank für die antwort.
    liebe grüße und einen schönen abend noch 🙂

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