Auszahlungsmodalität- vertragliche-gesetzliche Abfertigung

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Auszahlungsmodalität- vertragliche-gesetzliche Abfertigung

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #62964
    Andrea1965
    Teilnehmer

    Einen wunderschönen guten Tag an ALLE!

    Ich habe per 31.12.2006 einen Dienstnehmer abzurechnen, der für 12 Monate eine Abfertigung erhält.
    Der Dn hat seit 98 nur mehr TZ gearbeitet, hat allerdings einen Vertrag in dem der damalige Gehalt VPI wertgesichert wurde.
    Als gesetzliche Abfertigung nehme ich den derzeitigen Bezug, das was übrig bleibt ca.12.000€ als vertragliceh Abfertigung.
    Nun meine Frage.
    Die gesetzliche Abfertigung bezahlen wir 3 Monate sofort und den Rest auf TZ. Aber wie verhält es sich mit der vertraglichen, ich bin der Meinung, dass die sofort zur Gänze fällig ist, oder kann ich die in der gleichen Weise wie die gesetzliche zahlen??

    Bitte um Hilfe
    Danke
    Andrea

    #67677

    Liebe Andrea!

    Auch wenn die Antwort ev. ein wenig blöd klingt, aber Ihre Frage wird man im Endeffekt nur aus der Vertragsinterpretation heraus lösen können (vertragliche Abfertigung ist ja vertraglich vereinbart worden).

    Auf diesem Auslegungsweg bin ich der Meinung, dass man die „gesetzliche Abfertigung“ aufwerten wollte oder auf dem ursprünglichen Niveau halten wollte und damit auch die Auszahlungsmodalitäten, die im Gesetz stehen, für die gesamte Abfertigung gelten.

    Das bedeutet konkret, drei Monatsentgelte der gesamten Abfertigung sofort, der Rest kann in Raten bezahlt werden.

    Dies ist aber ein Ferninterpretationsversuch über einen Vertragstext, der mir nicht vorliegt, aber mit ziemlicher Sicherheit zutreffen wird, wenn man die Ratenzahlung beanspruchen möchte.

    Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

    W. Kurzböck

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.