Liebes Forum,
ich habe wieder einmal einen „Spezialfall“.
DN wurde als Außendienstmitarbeiter in unserer Zentrale eingestellt (NÖ-GKK). Im Dienstvertrag gibt es den Zusatz: bei Bedarf kann der DN auch am Standort der Filialen eingesetzt werden.
Nun wurde der DN ab 01.09. – mit seinem Einverständnis – in den Innendienst in der Fil. in Wien – „versetzt“.
Muß ich den DN nun von NÖ nach Wien (GKK) ummelden?
Kommunalsteuer und Ubahnsteuer würden nun auch für Wien anfallen.?
Wer kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus und
schönen Arbeitstag noch!
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