Steuerfreie Einkünfte § 3 EStG –> Sechstelerhöhend?

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    Beiträge
  • #62495
    Schwandner
    Mitglied

    In der SWK – Lohnverrechnung 2006 steht das alle
    Steuerfreien monatlichen Einkünfte
    nach § 3 EStG (zB Mahlzeiten) das Jahressechstel erhöhen.
    Ich kann mir das nicht ganz vorstellen
    und habe leider auch im „dicken“ Ortner nichts dazu gefunden.

    Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

    DANKE
    P.Schwandner

    #66496
    Martin
    Teilnehmer

    Im Buch PV i.d. Praxis, Kapitel Sonderzahlungen / Jahressechstel:
    Basis für die Berechnund des J6 sind die bereits zugeflossenen laufenden Bezüge. Dazu gehören:
    Lohn, Gehalt, lfd. Prämien, LFD STEUERFREIE ZUWENDUNGEN gem § 3 EStG, lfd. geldwerte Vorteile (Sachbezüge) etc.

    Also rauf aufs Lohnkonto mit allem was das Jahressechstel erhöht und die sonstigen Bezüge werden noch atraktiver! 😉

    Grüsse
    Martin

    #74176
    Martin
    Teilnehmer

    Zur Klarstellung:

    Berufungsentscheidung – Steuer (Referent) des UFSF vom 19.08.2011, RV/0376-F/10

    Steuerfreie laufende Bezüge gemäß § 3, ausgenommen laufende Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 15 lit. a, erhöhen nicht das Jahressechstel, steuerfreie sonstige Bezüge gemäß § 3, ausgenommen sonstige Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 und 11, werden auf das Jahressechstel nicht angerechnet (§ 67 Abs. 2 EStG 1988).

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