Keine Wegzeitvergütung für Fahrt ins Büro
Der Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe sieht einen Anspruch auf Wegzeitvergütung vor. Dieser besteht jedoch nicht für Fahrten zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und dem Betrieb (Regionalbüro) des Arbeitgebers. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.