Beginn des Laufs kollektivvertraglicher Verfallsfristen
Nach dem hier maßgeblichen Punkt 6. lit c der Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe verfallen Gehaltsansprüche, wenn sie nicht vier Monate nach Fälligkeit vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.