DSB: Löschen von Daten durch Anonymisierung ist zulässig
In ihrem Bescheid vom 5.12.2018 (DSB-D123.270/0009-DSB/2018) hat die Datenschutzbehörde (DSB) die Anonymisierung von personenbezogenen Daten als Löschung im Sinne der DSGVO anerkannt. Ein Anspruch auf Wahl des konkreten Mittels der Löschung bestehe nicht.