Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen
Mit Verordnung vom 31. 1. 2019, BGBl II 2019/33, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen im Bundesgesetzblatt kundgemacht.