FinStrG | Geldstrafen in Raten? Der Strafzweck setzt Grenzen
Wer mit einer finanzstrafrechtlichen Geldstrafe konfrontiert ist, denkt häufig an eine Stundung oder Ratenzahlung. Die Rechtsordnung schließt Zahlungserleichterungen auch im Finanzstrafrecht nicht aus. Dennoch gelten andere Maßstäbe als im gewöhnlichen Abgabenverfahren. Während dort die Einbringlichkeit der Abgabe im Vordergrund steht, ist bei Geldstrafen vor allem zu prüfen, ob der Strafzweck weiterhin gewahrt bleibt.

