Arbeitszeit bei Außendienstmitarbeitern
Zeiten der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeiten. Anderes kann aber bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort für die Fahrt etwa zum ersten bzw vom letzten Kunden zum Wohnort gelten. Die Voraussetzungen für eine Wertung derartiger Fahrten als Arbeitszeit illustriert eine aktuelle OGH-Entscheidung. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.