Baugewerbe: Zulagenpaket ab 2018
In einem Rundschreiben der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau, wird auf Neuregelung der Zulagen nach § 6 des Kollektivvertrages für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie hingewiesen. Rudolf Grafeneder berichtet.
Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht
Mit BGBl I 2017/66, ausgegeben am 22. 5. 2017, wurde das Ausländerbeschäftigungsrecht novelliert. Inhalt der mit 1. 10. 2017 in Kraft tretenden Novelle sind insbesondere die Umsetzung der Saisonarbeiter-Richtlinie (Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 2. 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer, ABl L 94 vom 28. 3. 2014, S 375) und der ICT-Richtlinie (Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 5. 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers, ABl L 157 vom 27. 5. 2014, S 1). Dr. Andreas Gerhartl stellt die wichtigsten Neuerungen überblicksweise vor.
KV-Abschluss für die Privatkrankenanstalten Österreich
Die Gewerkschaft vida berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Privatkrankenanstalten Österreichs. Nach der erzielten Einigung erhöhen sich die der KV-Löhne und KV-Gehälter um 1,5 %. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 6. 2017.
Widerrufsvorbehalt schließt eine Qualifikation als Sonderzahlung nicht aus
Sonderzahlungen sind Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden und bei denen mit einer Wiederkehr gerechnet werden kann. Ob eine Leistung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Sonderzahlung zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob der Dienstnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Leistung hat.
Nachforderung gemäß § 86 Abs 2 EStG
Hat die Abgabenbehörde die Möglichkeit, sämtliche Arbeitnehmer festzustellen, die im Rahmen des Dienstverhältnisses Vergütungen von Dritten erhalten haben, so hat sie diese im Bescheid, mit dem der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen wird, namentlich unter Angabe der Höhe der Zahlungen anzuführen. Unterbleibt die Nennung der Arbeitnehmer, so ist der Haftungsbescheid ersatzlos aufzuheben.
Ist das Bildungsteilzeitgeld immer steuerfrei?
Warum es bei Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld auch zu Steuernachforderungen im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung kommen kann. Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.
Vereinbarkeit der Stabilitätsabgabe mit den EU-Grundfreiheiten?
Gemäß § 1 Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) unterliegt der Betrieb von Kreditinstituten der Stabilitätsabgabe. Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage dieser Stabilitätsabgabe sieht § 2 StabAbgG…