Innergemeinschaftliche Lieferung
SWK.media erklärt die innergemeinschaftliche Lieferung! Lesen dazu auch einen Beitrag von Mag. Mario Mayr zum Thema „Zuordnung der bewegten Lieferung und Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen“
BMF: Keine Änderung bei Besteuerung von Bitcoin-Gewinnen geplant
Das BMF weist eine kolportierte Änderung der Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen zurück. Es handle sich hier um eine fehlerhafte Interpretation des Begutachtungsentwurfs des EStR-Wartungserlass 2017, hieß es aus dem BMF gegenüber der APA.
Bestimmte Dauer bei einem Bestandvertrag über ein Geschäftslokal
Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist. Das bedeutet, dass allerdings dann noch von einer Beschränkung auf einzelne im Vertrag genannte Kündigungsmöglichkeiten die Rede ist, wenn nicht alle in § 30 Abs 2 MRG genannten Kündigungsgründe vereinbart werden.
Gebührt bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt eine Urlaubsersatzleistung?
Für nicht verbrauchten Urlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren gebührt auch bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers anstelle des noch ausständigen Urlaubsentgelts eine Urlaubsersatzleistung in vollem Ausmaß des noch ausständigen Urlaubsentgeltes, soweit der Urlaubsanspruch noch nicht verjährt ist.
Ermäßigter Umsatzteuersatz auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Wie einem Erkenntnis des VwGH zu entnehmen ist, ermäßigt sich der Steuersatz auch für die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützigen Zwecken dienen, auf 10 %, wenn die Tätigkeit der Körperschaft nach den normierten Tatbestandsmerkmalen der Führung eines sogenannten entbehrlichen Hilfsbetriebs zuzuordnen ist.
Korrekturmöglichkeiten fehlerhafter behördlicher Entscheidungen
Auch behördliche Erledigungen können, aus welchen Gründen auch immer, „falsch“ sein. Im Spannungsfeld zwischen Rechtsrichtigkeit der Entscheidung und Rechtssicherheit für Behörde und Partei stellt sich die Frage, ob bzw inwieweit für derartige Verwaltungsakte Korrekturmöglichkeiten bestehen können.
Keine Anrechenbarkeit einer Commercial Activity Tax
Das BFG befasste sich mit der Frage, ob die Commercial Activity Tax des US-Bundesstaates Ohio als eine „Steuer vom Einkommen lokaler Gebietskörperschaften“ nach § 1 Abs 3 der Doppelbesteuerungs-VO zu § 48 BAO (BGBl II 2002/474) auf eine allfällige österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar sei.
Einmalige Versäumung einer Frist
Der Begünstigungstatbestand des § 217 Abs 7 BAO wird vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeutet, der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund.
Körperschaftsteuerrückstellung als Passivposten bei Einbringung
Eine Körperschaftsteuerrückstellung ist nach der Ansicht des BFG Teil der Schlussbilanz, Teil der sich daraus ergebenden Umwandlungsbilanz und mindert daher das Umwandlungskapital.
Vorzeitige Beendigung der Vermietung ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten
Kann der Vermieter den Nachweis, dass die Vermietungstätigkeit von vornherein auf einen unbegrenzten Zeitraum geplant war, nicht erbringen und wird die Tätigkeit vorzeitig (ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten) freiwillig beendet, so stellt die kleine Vermietung von Beginn an Liebhaberei dar.
Vorzeitige Beendigung einer kleinen Vermietung
Kann bei der Vermietung eines Einfamilienhauses der Nachweis der Vermietung bis zur Erzielung eines Gesamt-Einnahmenüberschusses nicht erbracht werden, ist bei Vorliegen eines Gesamt-Werbungskostenüberschusses im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Vermietung von Liebhaberei auszugehen.
Gewerblicher Grundstückshandel versus vermögensverwaltende Tätigkeit
Streitgegenstand war im vorliegenden Fall die Qualifikation der Einkünfte der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (KG) zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, die der Vermietung und Verpachtung zuzurechnen wären bzw zu einer gewerblichen Tätigkeit in der Form des gewerblichen Grundstückhandels.