Kategorie: Sachgebiete

BFGjournal Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungs­steuerrecht

Zeitpunkt der Geltendmachung von Verlustvorträgen nach einer Einbringung bei Neugründung

Das Auseinanderfallen der Begriffe Veranlagungs­zeitraum und Wirtschaftsjahr hat zur Folge, dass ein am Einbringungs­stichtag noch nicht verrechneter Verlustvortrag nach herrschender Ansicht erst im Folgeveranlagungs­zeitraum in Abzug gebracht werden kann, auch wenn der mit dem übertragenen Betriebs­vermögen erwirtschaftete Gewinn in einem Rumpfwirtschaftsjahr, das bei der übernehmenden Körperschaft wegen eines vom Regel­stichtag abweichenden Umgründungs­stichtages entsteht, bei der übernehmenden Körperschaft im Rahmen einer gesonderten Veranlagung noch im selben Jahr zu erfassen ist.

BFGjournal Körperschaftsteuer

Gruppen­besteuerung – Beteiligungsgemeinschaften auf „mittlerer Ebene“

Auslegung der Übergangs­vorschrift des § 26c Z 18 KStG – Mit dem AbgÄG 2010 wurde mit 1. 7. 2010 für Gruppenmitglieder die Möglichkeit beseitigt, Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft zu sein. Bestanden derartige Beteiligungsgemeinschaften auf Ebene von Gruppenmitgliedern aber bereits zum 30. 6. 2010, können diese gem § 26c Z 18 KStG unter konkret genannten Voraussetzungen bis zum 31. 12. 2020 bestehen bleiben: Eine derartige Beteiligungsgemeinschaft darf keine neuen Körperschaften in die Unternehmensgruppe aufnehmen, es dürfen keine neuen Mitbeteiligten in die Beteiligungsgemeinschaft aufgenommen werden und das Beteiligungsausmaß der Beteiligungsgemeinschaft an den Beteiligungskörperschaften muss unverändert bleiben. Die Verletzung einer dieser Voraussetzungen führt zur Auflösung der Beteiligungsgemeinschaft. Ein Beitrag von Gerald Ehgartner.

BFGjournal Einkommensteuer

Nachweis des „funktionierenden Mietenmarkts“ durch den Steuer­pflichtigen

Ein „funktionierender Mietenmarkt“ kann nur dann unterstellt werden, wenn der Steuer­pflichtige nachweist, dass auch ein „wirtschaftlich agierender Immobilieninvestor“, der (nur) am Mietertrag interessiert ist, Objekte vergleichbarer Gediegenheit, Lage (im geografischen Einzugsgebiet) und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) erwerben bzw errichten würde, um diese am Markt gewinnbringend zu vermieten. Nachstehend wird der Frage nachgegangen, welche Dogmatik hinter der richter­rechtlich geschaffenen „Beweisregel“ stehen könnte und welche Auswirkungen diese für den Rechtsanwender hat. Ein Beitrag von Mag. Martin Pröll.

Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr ab 2019 - 250 Euro Mindestbetrag für Alleinverdiener, aber nicht bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit, Notstandshilfe oder Mindestsicherung. (Bild: © iStock)
Lohnsteuer

Familienbonus mit kleinen Änderungen im Ministerrat

Wien (APA/red) – Die Regierung beschließt am Mittwoch den Gesetzesentwurf für die Einführung des „Familienbonus“. Der sieht ab 2019 einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind vor. Änderungen gegenüber dem Begutachtungs-Entwurf gibt es laut Finanzministerium noch für getrennt lebende Eltern. Unverändert bleibt, dass der Steuerbonus für Familien mit geringerem Einkommen niedriger ausfällt.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein

Nachweis einer Zustellung eines behördlichen Schriftstücks

Die Vermutung des § 26 Abs 2 ZustG, wonach Zustellungen am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gelten, ist widerlegbar. Gegenteilige Behauptungen des Empfängers sind daher von Amts wegen zu prüfen. Die Beweislast trifft dabei die Behörde. Gelingt die Widerlegung der Behauptung des Empfängers nicht, muss die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig angenommen werden.

(Bild: © iStock)
Einkommensteuer

Ungeplante Verluste nach langjähriger Überschussphase bei einer großen Vermietung

Liegt eine mit objektiver Ertragsaussicht und nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien ausgerichtete Vermietungstätigkeit vor und treten ungeplante Verluste durch plötzlich auftretende, unvorhersehbare Ereignisse auf, führt dies grundsätzlich noch nicht zur Aberkennung der Einkunftsquelleneigenschaft bzw zu einer Liebhabereibeurteilung, sofern auf diese Ereignisse innerhalb angemessener Zeit reagiert wird.

(Bild: © BMFcitronenrot)
Einkommensteuer

EStR-Wartungserlass 2018 veröffentlicht

Das BMF hat kürzlich den EStR-Wartungserlass 2018 (BMF-Erlass vom 7. 5. 2018, BMF-010203/0171-IV/6/2018, BMF-AV 2018/79) in der Findok veröffentlicht. Mit dem Erlass werden insbesondere zahlreiche gesetzliche Änderungen der letzten Jahre in die EStR eingearbeitet. Lesen Sie mehr zu den Highlights in zwei Beiträgen von Dr. Gerhard Petschnigg in SWK-Heft 19/2018 bzw SWK-Heft 20/21/2018.